Verfasser ungenannt

Befehlsnotstand im „Dritten Reich“ und in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs

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Beschreibung

Auf Vorsatz einem Rechtsanwalt „zugeeignet vom Verfasser“, mit handschriftlicher Widmung und Signatur. Der Verfasser kommt zum Fazit, daß einem Bürger allein dadurch, dass er sich befehlsgemäss an staatlichen Verbrechen beteiligte, grundsätzlich kein Schuldvorwurf gemacht werden kann, zumal, wenn ihm kein zumutbarer Ausweg aus der Konfliktsituation zur Verfügung stand, dessen er sich bewusst war.

Zusätzliche Information

Gewicht 1100 g
Zustand

äusserlich fleckig und nachgedunkelt, 280 S., DIN A 4, kart., m. Leinenrücken

Autor

Erscheinungsort

ohne Ortsangabe

Erscheinungsjahr

ca. um 1960/ 1965

Verlag